Haben Vermieter das Recht, einen Zweitschlüssel für eine vermietete Wohnung einzubehalten? Die Rechtslage hierzu ist eindeutig: Nein. Dennoch gibt es Ausnahmen.

Einige Mieter sind sich bei dieser Frage unsicher: Hat der Vermieter das Recht, einen Zweitschlüssel zu ihrer Wohnung einzubehalten? Die Rechtsprechung beantwortet diese Frage klar und eindeutig: Nein. Was Mieter tun können, wenn der Vermieter trotzdem einen Zweitschlüssel behält und in welchem Fall er in die Wohnung können muss.

Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel haben?

„Der Vermieter darf grundsätzlich keinen Zweitschlüssel für die Mietwohnung verlangen“, sagt Jutta Hartmann, Sprecherin des Deutschen Mieterbund (DMB). Und zwar auch dann nicht, wenn der Mieter für längere Zeit in den Urlaub fährt oder aus anderen Gründen abwesend ist.

Bei der Wohnungsübergabe müssen Vermieter dem Mieter sämtliche Schlüssel zur Wohnung übergeben. Laut DMB gehören dann nicht nur Haus- und Wohnungsschlüssel dazu, sondern auch Keller, Briefkasten und Garagen-Schlüssel.

Es würde dem Vermieter auch nichts bringen, einen Schlüssel zu behalten, sagt Hartmann. „Denn der Vermieter darf nur mit Zustimmung des Mieters nach vorheriger Terminabsprache die Wohnung betreten.“ Gründe dafür können beispielsweise die geplante Instandsetzung oder Mängelbeseitigung in der Wohnung sein oder das Ablesen der Strom- und Wasserzähler. Selbst wenn der Mieter dem Vermieter freiwillig einen Wohnungsschlüssel überlasst, ist das kein Grund, ohne Erlaubnis die Wohnung zu betreten. Auch wenn der Mietvertrag bereits unterschrieben ist und der Mieter die Wohnung noch nicht bezogen hat, darf der Vermieter keinen Wohnungsschlüssel vom Mieter einbehalten.

Gibt es Ausnahmen, in denen der Vermieter einen Zweitschlüssel behalten darf?

Es gibt keine Ausnahme, in der der Vermieter einen Zweitschlüssel für die Wohnung des Mieters behalten darf. Die einzige Situation, in der der Vermieter die Wohnung ohne Absprache mit dem Mieter betreten darf, ist ein Notfall: Der Vermieter hat ein Recht darauf, die Wohnung zu betreten, wenn beispielsweise ein Wasserrohr oder eine Gasleitung gebrochen ist, um große Schäden verhindern zu können.

Deswegen sollten Mieter ihren Vermieter durchaus wissen lassen, wo sich der Zweitschlüssel zum Beispiel im Falle eines längeren Urlaubs befindet. „Der Vermieter kann die Informationen abfragen oder einfordern, wo der Mieter für Notfälle einen Zweitschlüssel hinterlegt hat“, erklärt Ulrike Kirchhoff, Vorstand von Haus & Grund Bayern. Sonst darf der Vermieter die Wohnungsschlüssel zur Wohnung erst beim Auszug des Mieters einfordern.