Das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz ist in Kraft getreten. Es enthält eine Reihe von Maßnahmen, um den Bau von Wohnraum in Deutschland zu verbessern. Ein Aspekt des Gesetzes war im Vorfeld besonders umstritten: das „Umwandlungsverbot“. Es erlaubt die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur noch unter strengen Auflagen.
In Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt dürfen Kommunen künftig untersagen, dass bestehende Miet- in Eigentumswohnungen umgewidmet werden. Das gilt in Liegenschaften mit mehr als 5 Objekten und ist derzeit bis 2025 befristet.
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