BGH entscheidet: Beweislast für Betriebskostenabrechnung liegt beim Vermieter!

Der BGH hat zuletzt ein grundlegendes Urteil gefällt, das sie als Anwalt kennen sollten: Streiten sich Vermieter und Mieter über die Richtigkeit einer Betriebskostenabrechnung, so liegt die Darlegungs- und Beweislast nicht beim Mieter – sondern beim Vermieter. Er muss aufzeigen, dass er die Betriebskosten richtig erfasst, zusammengestellt und verteilt hat.

Und nicht nur das: Der BGH hat darüber hinaus entschieden, dass Mieter auch die Einsichtnahme in die Ablesebelege der anderen Mieter verlangen dürfen. Verweigert der Vermieter die Belegeinsicht, so besteht auch keine Verpflichtung des Mieters, die geforderte Nachzahlung zu leisten.

BGH, Urteil v. 7.2.2018, VIII ZR 189/17