Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Fördermittel für 16 Programme im Bereich Energie und Sanieren wieder freigegeben und die nach dem Urteil zum Klimafonds verhängte Sperre aufgehoben. Ab sofort können neue Anträge gestellt werden. Bereits vorliegende Anträge werden entsprechend der vorläufigen Haushaltsführung bearbeitet, teilt das Ministerium mit.
Die freigegebenen Fördermittel sind unter anderem dazu bestimmt, Forschung und Konzepte zur seriellen Sanierung, Beratungen zur Energieeffizienz und die Transformation der Wärmenetze (BEW) finanziell zu unterstützen. Bis zum Jahr 2028 sollen insgesamt 130 Millionen Euro für Sanierungskonzepte und Forschung im Segment serielle Sanierung zur Verfügung stehen. Ebenso ist das Aufbauprogramm Wärmepumpe, das die Qualifizierung von Handwerkern fördern soll, wieder aktiv.

Welche staatlichen Förderungen gibt es 2024?

Nach langen politischen Diskussionen ist die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Neben einigen Fördersätzen hat sich auch die Zuständigkeit der Förderinstitutionen teilweise geändert:

  • Nach wie vor ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Oberbegriff.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für die Zuschüsse der Heizungsförderung zuständig und vergibt weiterhin zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen.
  • Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie weiterhin Zuschüsse zu Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung erhalten.

Folgende Bereiche sollen auch 2024 Förderungen erhalten:

  • Heizungstausch
  • Heizungsoptimierung
  • Einzelmaßnahmen der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftungen etc.)
  • Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle (Dämmung, Fenstertausch etc.)
  • Bau, Umbau oder Kauf von Wohneigentum
  • energiesparendes Bauen und Sanieren
  • Altersgerechter Umbau und Genossenschaftsanteile