Vermieter müssen sich seit Anfang 2023 die CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl mit den Mietern teilen – je weniger energieeffizient ein Gebäude, desto teurer wird es. Für die Kalkulation der Höhe stellt die Bundesregierung jetzt einen kostenlosen Online-Rechner bereit.

Am 1.1.2023 ist das Gesetz in Kraft getreten, das die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern nach einem Stufenmodell regelt. Zur Berechnung der Höhe der anfallenden Kosten hat die Bundesregierung jetzt ein kostenloses Online-Tool bereitgestellt. Darauf weist der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen hin.

“Mieter zahlen zwischen fünf und 100 Prozent der CO2-Bepreisung für die Wohnung, Vermieter den Rest, gestaffelt über zehn Stufen je nach der Emissionshöhe des Gebäudes”, erklärt Präsident Konrad Adenauer. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Mietwohnungen mit Zentralheizung

“Bei vermieteten Wohnungen in Gebäuden mit Zentralheizung erhält der Vermieter die Rechnung vom Brennstofflieferanten, die auch Auskunft über die Höhe der vom Brennstoff verursachten CO2-Emissionen gibt”, erklärt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. “Der Vermieter ermittelt dann die Kostenaufteilung zwischen sich und den Mietern und berücksichtigt diese in der Heizkostenabrechnung.”

Mietwohnungen mit Etagenheizung oder vermietete Einfamilienhäuser

Bei vermieteten Wohnungen mit Etagenheizung oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Mieter selbst die Rechnung über den Brennstoff. “Die müssen dann ausrechnen, wie hoch der CO2-Kostenanteil des Vermieters ist und diesem innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Brennstoffrechnung eine Rechnung darüber schicken”, so Amaya. “Vermieter haben dann zwölf Monate Zeit, um den Mietern den Anteil zu erstatten. Eine Verrechnung im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist möglich.”

Der neue Online-Rechner aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fragt den Brennstoffverbrauch, den CO2-Preis und den Emissionsfaktor ab, die auf der Brennstoffrechnung stehen müssen. Das Tool berücksichtigt auch Sonderfälle wie etwa Gasherde ohne eigenen Zähler oder einen aufgrund von Denkmalschutz nicht zu verbessernden energetischen Zustand.