Zum 1. Juli tritt in Deutschland eine neue Mietspiegel-Verordnung in Kraft. Auch kleinere Städte müssen dann eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete veröffentlichen.
Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen künftig einen Mietspiegel veröffentlichen. Das besagt die neue Mietspiegel-Verordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt. Der neue Mietspiegel, laut gesetzlicher Definition eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soll Auskunft darüber geben, wie viel Miete in Wohnungen mit vergleichbarer Ausstattung gezahlt wird. Ziel der Regelung ist dem Bundesjustizministerium zufolge, „die Qualität und Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter zu erhöhen“.
Die Kommunen können dabei entscheiden, ob sie einen einfachen oder qualifizierten Mietspiegel erstellen. Einem qualifizierten Mietspiegel müssen wissenschaftliche Grundsätze sowie eine repräsentative Stichprobe zugrunde liegen. Bei einem einfachen Mietspiegel gibt es kein festgelegtes Verfahren. Es muss lediglich dokumentiert werden, woher die Zahlen stammen. Die Übergangsfrist läuft bis zum 1. Januar 2023. Städte, die sich für einen qualifizierten Mietspiegel entscheiden, haben ein Jahr länger Zeit.