Im Dezember wurde das Programm wegen fehlender Mittel gestoppt. Ab Dienstag können Bauwillige wieder Anträge einreichen. Das gilt auch für zwei weitere Fördermaßnahmen.

Viele Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche haben diese Entscheidung herbeigesehnt: Ab dem morgigen Dienstag werden die Antragsverfahren für mehrere Förderprogramme der staatlichen Förderbank KfW wieder geöffnet, darunter das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN). Das kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz am Montag an. „Die Förderprogramme des Bauministeriums sind wichtig für die Konjunkturentwicklung in unserem Land“, sagte die SPD-Politikerin.

Jeder Förder-Euro führe zu Aufträgen in den Büchern von Handwerkern und kurbele die Binnennachfrage an, sagte sie weiter. „Genau diese Impulse sind es, die wir jetzt brauchen: nicht lange diskutieren, sondern machen.“

Neue Anträge bei der KfW können auch zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens gestellt werden und zum altersgerechten Umbau von Wohnungen.

Die neu angelaufenen Programme im Überblick:

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) war im März 2023 aufgelegt worden. Mitte Dezember wurden die Zahlungen gestoppt, weil die Mittel ausgeschöpft waren.

Das Fördervolumen hatte zunächst bei 750 Millionen Euro gelegen, war im Jahresverlauf aber auf insgesamt 1,68 Milliarden Euro aufgestockt worden. Das Programm richtet sich vor allem an Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche sowie Kommunen, die einen zinsverbilligten Kredit beantragen können. Der Zinssatz liegt zunächst bei 2,1 Prozent. Es sind Kreditsummen bis zu 150.000 Euro möglich, abhängig davon, welche Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden. Kommunen können darüber hinaus Investitionszuschüsse beantragen.

Das Fördervolumen für 2024 beläuft sich auf 762 Millionen Euro. Eine Aufstockung wie im vergangenen Jahr ist denkbar. Das Bauministerium möchte einen abermaligen Stopp des Programms vermeiden. Geywitz sprach von einer „Erfolgsgeschichte“. Mehr als 47.000 klimafreundliche neue Wohnungen seien mit dem Programm im vergangenen Jahr gefördert sowie Investitionen von 17,4 Milliarden Euro angestoßen worden.

Genossenschaftliches Wohnen

In Deutschland gibt es nach Angaben des Bauministeriums rund 2000 Wohnungsgenossenschaften, die etwa 2,2 Millionen Wohnungen bewirtschaften. Rund fünf Millionen Menschen leben in einer Genossenschaftswohnung, etwa drei Millionen Bürgerinnen und Bürger sind Mitglied in einer Wohnungsgenossenschaft.

Der Bund und die KfW fördern seit Oktober 2022 mithilfe zinsgünstiger langfristiger Kredite sowohl den Erwerb von Genossenschaftsanteilen an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft als auch die Gründung eigener Wohnungsgenossenschaften. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen.

Gefördert werden Kredite bis zu 100.000 Euro. Zum Start des Programms liege der Zinssatz zwischen zwei und 2,5 Prozent, je nach Laufzeit, erklärte die Ministerin. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent ermöglicht.

Die finanziellen Mittel für dieses Programm werden im Bundeshaushalt 2024 von neun Millionen auf 15 Millionen Euro angehoben. Wer gefördert werden will, muss selbst in der Genossenschaftswohnung wohnen.

Altersgerechter Umbau

Über das KfW-Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ werden Investitionszuschüsse für den barrierefreien Umbau von Wohnungen gewährt. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.

Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der maximale Zuschuss liegt bei 2500 Euro. Angesprochen sind Eigentümer und Mieter.
Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten von der KfW erstattet, maximal 6250 Euro.

Private Bauherren sowie Mieter müssen ihren Förderantrag vor Vorhabenbeginn online auf der Internetseite der KfW stellen.
2023 standen für das Programm 75 Millionen Euro zur Verfügung. Für 2024 werden die Mittel auf 150 Millionen Euro verdoppelt.

Weitere Programme in Aussicht

Das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) wird weitergeführt. Es läuft seit 1. Juni 2023 und steht Familien sowie Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind offen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dafür 90.000 Euro nicht übersteigen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf selbst genutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen. Neu ist ab März eine doppelt so lange Zinsbindung wie bisher. Statt zehn Jahren liegt die Zinsbindung künftig bei 20 Jahren.

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