Dach isolieren, Fassade dämmen oder alte Heizung austauschen? Energetische Maßnahmen gehen ins Geld. Wie Eigenheimbesitzer Haus und Geldbeutel sanieren.

Energetische Sanierungsmaßnahmen sowie der Austausch alter Heizungen werden vom Staat gefördert. Ein Energieberater rechnet vor: Eine Komplettsanierung des Hauses würde 100.000 Euro kosten. Die Ampel-Koalition will die Energiewende schneller vorantreiben. Bürger müssen also nicht nur die höheren Heizkosten verkraften, sondern auch noch einen Extra-Kohlendioxidpreis berappen.
Kein Einzelfall

Viele Immobilienbesitzer sitzen in der Kostenfalle. Ihre Eigenheime sind kostspielige Umweltsünden. Das Dach müsste isoliert, Fenster und Türen müssten ausgetauscht und die Öl-oder Gasheizung komplett erneuert – oder durch eine umweltfreundliche Wärmepumpe, Solarstromanlage oder Pelletheizung ersetzt werden. Für viele Familien eine große Belastung. Der Energieberater rechnet weiter vor: Mit einer guten Dämmung lassen sich die Heizkosten um 50 bis 80 Prozent drücken. Neben dem Gebäudewert steigt zudem der Wohnkomfort.

Sanieren und sparen
Bis 2045 sollen Häuser klimaneutral sein. Ein ambitioniertes Ziel: Immerhin haben mehr als 70 Prozent der Eigenheimbesitzer eine Öl-oder Gasheizung . Als Anreiz für energetische Sanierungen hat der Staat zahlreiche Förderprogramme aufgelegt. Im Januar hatte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) die Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank plötzlich vorzeitig gestoppt. Im Februar 2022 lief die Förderung zwar wieder an, wurde zwischenzeitlich aber wieder eingestellt, da das Förderkontingent bereits erschöpft ist.

Gas und Öl beliebt

Die Mehrheit der Bundesbürger hat entweder eine Erdgas- oder eine Ölheizung im Keller – diese sind meist schon älter. In Neubauten werden zunehmend Wärmeheizungen und Fernwärmeanlagen verbaut.

Steuerabzug lohnt

Wer seine Immobilie selbst bewohnt, erhält seit 1. Januar 2020 für energetische Sanierungsmaßnahmen lukrative Steuerermäßigungen. Der Fiskus erkennt 20 Prozent von maximal 200 000 Euro der Sanierungsaufwendungen als Abzugsbetrag an – höchstens insgesamt 40 000 Euro. Die Steuerersparnis gibt es als Direktabzug von der Steuerschuld , sie wird auf drei Jahre verteilt (s. Rechnung ganz unten) . Damit können Steuerzahler – unabhängig von der Progressionsstufe ihres Einkommens – die gleich hohe Steuerförderung kassieren. Vor allem Eigenheimbesitzer mit mittleren Einkommen fahren mit dieser Regelung besonders gut.

Wichtig: Wer Fenster mit guter Wärmeschutzverglasung einbauen, das Haus dämmen oder die alte Ölheizung durch ein neues Heizsystem ersetzen will, ist allerdings an bestimmte Fristen gebunden. Bauherren müssen sämtliche Maßnahmen im Zeitraum vom 1.1.2020 bis spätestens 31.12.2029 durchführen lassen. Der Steuerabzug ist außerdem an weitere wichtige Voraussetzungen geknüpft. So muss das Objekt etwa zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen älter als zehn Jahre sein, ansonsten setzt der Fiskus den Rotstift an.

Die Steuerermäßigung können Eigentümer per Steuererklärung im Folgejahr der Investition geltend machen. Damit erhalten sie das Geld zwar erst im Nachhinein erstattet, müssen aber auch keine Fördermittel beantragen, bevor die Handwerker ins Haus kommen. Dies ist im Rahmen der Bundesförderung für die Kredite und Zuschüsse von KfW und Bafa zwingend erforderlich, um überhaupt geförderte Sanierungen vornehmen lassen zu können.

Wichtige Fragen: Gebäude sanieren – Steuern sparen

Eigenheimbesitzer können für energetische Sanierungsmaßnahmen lukrative Steuerabzüge kassieren. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Fiskus mitspielt.

Steuerabzug: Wer seine selbst genutzte Immobilie energetisch in Schuss bringt, kann seit 1.1.2020 für den Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern oder den Austausch des Heizungssystems bis zu 40000 Euro als direkten Steuerabzug geltend machen. Damit sind Aufwendungen in Höhe von bis zu 200000 Euro anteilig abziehbar – maximal 20 Prozent der Kosten, über drei Jahre verteilt (Beginn: im Jahr des Sanierungsabschlusses). Im ersten und zweiten Jahr gibt es somit einen Abzug von 7 Prozent, höchstens jeweils 14.000 Euro, und 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro.
  • Fachunternehmen: Der Fiskus akzeptiert die Kosten nur, wenn Rechnungen von Fachunternehmen vorliegen, die bescheinigen (amtliches Muster), dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt wurden und den technischen Anforderungen entsprechen. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen, Barzahlung ist tabu.
  • Energieberater: Ausgaben für den Energieberater sind steuerlich mit 50 Prozent absetzbar. Um die Steuerförderung zu bekommen, ist die Beratung, anders als bei staatlichen Zuschüssen, aber keine zwingende Voraussetzung.

Checkliste Geförderte Arbeiten

Die Finanzverwaltung hat Sanierungen aufgelistet, die steuerlich anerkannt werden. Die Auflistung ist jedoch nicht abschließend (BMF, Az. IV C 1 –S 2296-c/20/10004 :006).

Einzelmaßnahmen
  • Wärmedämmung: Den Steuerabzug gibt es für Maßnahmen zur Dämmung von Dächern, Wänden, Geschoss-und Kellerdecken.
  • Fensteraustausch: Wer neue/dichte Fenster und einbruchshemmende Außentüren einsetzt, kann die Aufwendungen steuerlich absetzen. Gleiches gilt für den Einbau neuer Lüftungsanlagen samt Durchbrucharbeiten.
Neue Heizungsanlage
  • Heizung: Den Steuerabzug gibt es nicht für den Austausch einer alten Ölheizung durch eine moderne Gasbrennwertanlage, sondern nur für den Einbau folgender Heizungsanlagen: Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen (Verbrennung von Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz), Wärmepumpen (Sole/Wasser, Wasser/Wasser oder Luft/Wasser), vorbereitete Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“), Hybridanlagen (Gas-Brennwertheizungen), die zur Heizungsunterstützung mit einem Wärmeerzeuger mit erneuerbaren Energien kombiniert sind, Brennstoffzellen, Mini-Kraft-Wärme-Kopplung, Anschluss an ein Wärmenetz.
  • Digitale Systeme: Absetzbar sind Kosten für den Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs-und Verbrauchsoptimierung (z.B. elektronische Heizkörper-/Raumthermostate, Luftqualitätssensoren).
Energetische Sanierung
  • Immobilienbesitzer, die ihr Objekt selbst nutzen und energetisch sanieren lassen, profitieren von Steuervorteilen. Der Abzug erfolgt direkt von der Steuerschuld – alle Einkommensklassen erhalten den Bonus damit gleichermaßen.