Der bayerische Landtag hat, wie lange erwartet, das landeseigene Grundsteuergesetz verabschiedet. Ab 2025 zählt für die Berechnung nur noch die Fläche des Grundstücks und der Gebäude, nicht mehr die Lage. Finanzminister Füracker lobt die Entbürokratisierung und weist Kritik zurück.
Am Abend des 23. November verabschiedete der Landtag in Bayern mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen aus CSU und Freien Wählern ein eigenes Grundsteuergesetz. Das gilt ab 2025.
Neu ist, dass die Grundsteuer künftig nur noch anhand der Fläche des Grundstücks und der Gebäude sowie der Nutzung berechnet wird. Der Wert des Grundstücks und der Immobilien darauf spielen keine Rolle. Im Detail heißt das: Vier Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche sowie 50 Cent pro Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche. Dieser Messbetrag wird dann mit dem Hebesatz, den jede Gemeinde individuell bestimmt, multipliziert. Bayern hatte von Anfang an angekündigt, ein “reines” Flächenmodell umsetzen zu wollen. Der Gesetzentwurf für die neue Grundsteuer war vom Kabinett am 6.12.2020 beschlossen worden.