Immobilien werden ab dem 1. Januar 2023 aufgrund des neuen Jahressteuergesetzes 2022 neu bewertet. Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer kann das einen Unterschied im fünf- oder sechsstelligen Bereich ausmachen.
Die Finanzämter nutzen das Sachwertverfahren für die Berechnung und schauen, wie viel die Immobilien heutzutage kosten würden. Wird ein Einfamilienhaus mit 220 Quadratmetern Wohnfläche und 700 Quadratmetern Grundstück aktuell noch mit 487.505 Euro bewertet, sind es ab 1. Januar 785.704 Euro. Das lässt die Schenkungssteuer bei einer Übertragung auf das Kind von 9.625 Euro auf 57.855 Euro steigen. Beträge, die viele nicht stemmen können und somit die Immobilie verkaufen müssten. Viele Immobilienbesitzer hoffen jetzt auf einen Notartermin bis zum 31. Dezember, um der neuen Regelung auszuweichen. Die Termine sind bereits sehr knapp.
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